Am 01.12.2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Kraft getreten. Es löst das bis dahin gültige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab. Die Änderungen ziehen eine noch größere Verantwortung der Hersteller, Importeure und Händler nach sich, sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Die wesentlichen Änderungen beinhalten u.a.:

  • mehr Transparenz
  • eine schärfere Überwachung durch die Behörden
  • eine stärkere Verantwortlichkeit der Hersteller und Importeure 
  • höhere Strafen bei der mißbräuchlichen Verwendung des GS-Zeichens
  • erhöhte Anforderungen an die Produktkennzeichnung und die Begleitdokumentation
   Wenn Sie Fragen zum Produktsicherheitsgesetz haben, sprechen Sie uns gerne an !